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Dem Antwortschreiben der SVS wird das
Schreiben Ihrer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM beigefügt.
Das Forum wird prüfen lassen, ob das Prädikat "Testat" für das Schreiben der WIKOM an die SVS verwendet werden darf.
Der WIKOM wurden von Herr Köngeter lediglich Schreiben des Vorlieferanten GVS zur Änderung der Abgabepreise vorgelegt.
Grundlage für eine Überprüfung der Weitergabe erhöhter Bezugskosten können nicht die Schreiben, sondern nur die Originalrechnungen der GVS sein.
Die Originalrechnungen der GVS hätten zum Prüfungszeitpunkt am 7. November für die Monate Januar bis Oktober 2005 der Prüfung zu Grunde gelegt werden müssen.
Das Forum hält daher das Schreiben der WIKOM für nicht stichhaltig.
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