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Der Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) und die Stadtwerke Villingen-Schwenningen (SVS)
bestätigen Ihren Widerspruch derzeit mit folgendem Schreiben:
Im Punkt 3 letzter Absatz versichert Herr Köngeter, dass er trotz gekürzter Abschlagsbeträge die Gasbelieferung nicht sperrt.
Er beabsichtigt nicht die gekürzten Abschläge gerichtlich einzuklagen, sondern er wartet eine obergerichtliche Entscheidung ab.
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