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Faire Gaspreise für die Bürger der Baar und Villingen-Schwenningen

Faire Gaspreise für die Bürger

von Villingen-Schwenningen und der Baar

Tipps
Antwort des Gasversorgers
Stellungnahme zum "Testat"

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Höhe der Gaspreise

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die von Ihnen verkündete Gaspreiserhöhung zweifle ich die von Ihnen festgesetzten Gaspreise als unbillig gemäß Paragraf 315 Abs. 3 Satz 2 BGB an und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln, soweit diese unbestimmt sind, keine Beschränkungen der Höhe enthalten, eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis zulassen, oder in irgendeiner Weise nicht den gesetzlichen Anforderungen an Preisklauseln entsprechen.

Ich fordere Sie weiter auf, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der geforderten Gaspreise durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Hierbei ist der Gesamtpreis einer Billigkeitskontrolle zu unterziehen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306).

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung und andere Druckmittel dürfen Sie nicht einsetzen, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.

Ich rüge die geforderten Preise als unbillig und behalte mir vor, deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern. Solange nicht durch Gerichtsurteil die Billigkeit Ihres Preises festgestellt oder ein anderer Preis bestimmt wurde, leiste ich ab sofort auch reduzierte Zahlungen nur noch unter Vorbehalt und auf der Basis der bis zum ......................(hier ein Datum einfügen, zu dem der von Ihnen akzeptierte Preis gegolten hatte!) geforderten Preise.

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres unverbindlichen Preisbestandteile nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde.

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Sparten mit den von mir einbehaltenen Teilbeträgen aus den Gastarifen zu verrechnen. Sollten Sie dagegen verstoßen, werde ich die Abschlagszahlungen entsprechend kürzen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken; Guthaben aus Minderverbrauch sind mir auszubezahlen.

... wenn der Vertrag keinen Zwang zur Erteilung einer Einzugsermächtigung enthält (vgl. Erläuterungen):

Entsprechend kündige ich hiermit die erteilte Einzugsermächtigung und gehe zur Zahlungsweise per Dauerauftrag über.

... wenn der Vertrag die Erteilung einer Einzugsermächtigung vorschreibt (vgl. Erläuterungen):

Entsprechend beschränke ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung auf den Einzug von Entgelten, Abschlags- und Nachzahlungen nur auf Basis der o. g. Preise. Darüber hinaus gehende Buchungen sind von der Einzugsermächtigung mangels Fälligkeit nicht gedeckt.

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Vorsorglich verweise ich auf die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach es Ihnen nicht gestattet ist, meine personenbezogenen Daten Dritten zu offenbaren.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß



(Unterschrift)

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