Pfister weist Vorwürfe gegen Energiepolitik als substanzlos zurück

23.08.2006   Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat die Vorwürfe des baden-württembergischen SPD-Generalsekretärs Jörg Tauss gegen die Energiepolitik der Landesregierung als „substanzlos“ zurückgewiesen.

Pfister: „Auch ich bin der Meinung, dass die Verbraucher höhere Energiepreise nicht klaglos hinnehmen sollten. Die Landesregierung steuert ihren Teil dazu bei, dass die Kunden Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert sind.“

Wie Pfister betonte, liege der entscheidende Hebel für einen erfolgreichen Kampf gegen überhöhte Energiepreise im funktionierenden Wettbewerb. „Beim Strompreis ist für uns entscheidend, dass es der Kunde in der Hand hat, das günstigste Angebot für sich zu wählen, sei es durch einen Sondertarif bei seinem bisherigen Versorger oder über den Wechsel zu einem anderen Versorger. Für diese Wahlfreiheit haben wir uns stets ein-gesetzt. Mit der Kontrolle der Netzzugangskosten – bei der Baden-Württemberg bundesweit als Erster aus den Startlöchern kam - wird die Voraussetzung für Wettbewerb geschaffen. Aufgrund der ersten in Baden-Württemberg entschiedenen Fälle der Netz-zugangskosten beim Stromnetz, in denen sich Senkungen zwischen acht und 25 Prozent ergaben, ist selbst bei einer konservativen Prognose mit einer Kostensenkung bei den Netznutzungsentgelten von durchschnittlich rund zehn Prozent zu rechnen. Dies öffnet den Markt für günstigere Anbieter. Und da die Netznutzungsentgelte etwa 30 Prozent des Gesamtbruttostrompreises bei Haushaltskunden ausmachen, wird sich die Senkung außerdem in jedem Fall dämpfend auf die Strompreise auswirken.“

Pfister: „Wir appellieren ausdrücklich an die Stromkunden, diesen Wettbewerb auch zu nutzen. Die von Jörg Tauss offenbar zusätzlich geforderte Strompreiskontrolle über die Bundestarifordnung Elektrizität, auf deren Basis heute in Hessen und anderen Bundes-ländern noch Strompreise genehmigt werden, wird dagegen nach Art. 5 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts am 1.7.2007 bundesweit außer Kraft treten. Bund und Länder haben dies so geregelt, weil sie - so wie wir auch - der Ansicht sind, dass die alte Strompreisgenehmigung kein zukunftsfähiges Instrument der Kontrolle ist. Wenn Herr Tauss dies anders sieht, frage ich mich, warum er dies nicht öffentlich stärker deutlich gemacht hat, bevor die entsprechende Regelung von der alten rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.“

Gaspreise

Was die Gaspreise betrifft, so hat die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde Anfang April 2006 gem. § 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) eine Untersuchung des ganzen Wirtschaftszweiges der Gasversorgung bei allen Gasversorgungsunternehmen (GVUs) in Baden-Württemberg in die Wege geleitet. Damit soll ein Langzeitpreisvergleich und eine bessere Missbrauchskon-trolle möglich sein. Nach Auswertung der angeforderten Unterlagen und Auskünfte wird die Landeskartellbehörde das Ergebnis veröffentlichen. Aus Sicht des Wirtschaftsministers war der Zeitpunkt für die neuerliche Abfrage günstig. Denn derzeit werden zugleich die Netzkosten der Gasnetzbetreiber im Lande durch die angelaufene Regulierung einer intensiven Kosten- und Effizienzprüfung unterzogen. Die jetzige Prüfung ist weit umfang-reicher als die letzte Prüfung, in deren Folge sich bereits einige Gasversorger im Land zu finanziellen Zugeständnissen zu Gunsten der Endkunden bereit erklärt hatten.