Pfister weist Vorwürfe gegen Energiepolitik als substanzlos zurück
23.08.2006
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat die Vorwürfe des
baden-württembergischen SPD-Generalsekretärs Jörg Tauss gegen die Energiepolitik
der Landesregierung als „substanzlos“ zurückgewiesen.
Pfister: „Auch ich
bin der Meinung, dass die Verbraucher höhere Energiepreise nicht klaglos
hinnehmen sollten. Die Landesregierung steuert ihren Teil dazu bei, dass die
Kunden Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert sind.“
Wie Pfister
betonte, liege der entscheidende Hebel für einen erfolgreichen Kampf gegen
überhöhte Energiepreise im funktionierenden Wettbewerb. „Beim Strompreis ist für
uns entscheidend, dass es der Kunde in der Hand hat, das günstigste Angebot für
sich zu wählen, sei es durch einen Sondertarif bei seinem bisherigen Versorger
oder über den Wechsel zu einem anderen Versorger. Für diese Wahlfreiheit haben
wir uns stets ein-gesetzt. Mit der Kontrolle der Netzzugangskosten – bei der
Baden-Württemberg bundesweit als Erster aus den Startlöchern kam - wird die
Voraussetzung für Wettbewerb geschaffen. Aufgrund der ersten in
Baden-Württemberg entschiedenen Fälle der Netz-zugangskosten beim Stromnetz, in
denen sich Senkungen zwischen acht und 25 Prozent ergaben, ist selbst bei einer
konservativen Prognose mit einer Kostensenkung bei den Netznutzungsentgelten von
durchschnittlich rund zehn Prozent zu rechnen. Dies öffnet den Markt für
günstigere Anbieter. Und da die Netznutzungsentgelte etwa 30 Prozent des
Gesamtbruttostrompreises bei Haushaltskunden ausmachen, wird sich die Senkung
außerdem in jedem Fall dämpfend auf die Strompreise auswirken.“
Pfister:
„Wir appellieren ausdrücklich an die Stromkunden, diesen Wettbewerb auch zu
nutzen. Die von Jörg Tauss offenbar zusätzlich geforderte Strompreiskontrolle
über die Bundestarifordnung Elektrizität, auf deren Basis heute in Hessen und
anderen Bundes-ländern noch Strompreise genehmigt werden, wird dagegen nach Art.
5 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts am
1.7.2007 bundesweit außer Kraft treten. Bund und Länder haben dies so geregelt,
weil sie - so wie wir auch - der Ansicht sind, dass die alte
Strompreisgenehmigung kein zukunftsfähiges Instrument der Kontrolle ist. Wenn
Herr Tauss dies anders sieht, frage ich mich, warum er dies nicht öffentlich
stärker deutlich gemacht hat, bevor die entsprechende Regelung von der alten
rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.“
Gaspreise
Was die Gaspreise betrifft, so hat die im
Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde Anfang April 2006 gem.
§ 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) eine Untersuchung des
ganzen Wirtschaftszweiges der Gasversorgung bei allen Gasversorgungsunternehmen
(GVUs) in Baden-Württemberg in die Wege geleitet. Damit soll ein
Langzeitpreisvergleich und eine bessere Missbrauchskon-trolle möglich sein. Nach
Auswertung der angeforderten Unterlagen und Auskünfte wird die
Landeskartellbehörde das Ergebnis veröffentlichen. Aus Sicht des
Wirtschaftsministers war der Zeitpunkt für die neuerliche Abfrage günstig. Denn
derzeit werden zugleich die Netzkosten der Gasnetzbetreiber im Lande durch die
angelaufene Regulierung einer intensiven Kosten- und Effizienzprüfung
unterzogen. Die jetzige Prüfung ist weit umfang-reicher als die letzte Prüfung,
in deren Folge sich bereits einige Gasversorger im Land zu finanziellen
Zugeständnissen zu Gunsten der Endkunden bereit erklärt hatten.