Gas: Freiburg sieht keine ZVB-Verstöße

Das Regierungspräsidium Freiburg sieht keinen Anlass, gegen den Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) vorzugehen. Das schrieb die Behörde dem Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple.

BAD DÜRRHEIM Der Bad Dürrheimer Fachanwalt für Verwaltungsgericht hatte dem ZVB, an dem auch die Stadt Bad Dürrheim beteiligt ist, vorgeworfen, zu hohe Gewinne an die Anteilseigner auszuschütten, stattdessen hätte der Energieversorger die Preise für seine Kunden senken sollen, wie der Bad Dürrheimer Bürger und Gaskunde meint. Das Regierungspräsidium, an das Hans-Jörg Knäpple seine Beschwerde gerichtet hatte, verweist jedoch auf das Eigenbetriebsgesetz, danach soll von kommunalen Wirtschaftsbetrieben eine »marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet« werden. Diese Verzinsung soll die Substanz des Unternehmens erhalten helfen und die Erfüllung der künftigen Aufgaben sichern.

Das Regierungspräsidium ist der Auffassung, dass die geforderte marktübliche Verzinsung als Mindestmaß zu sehen ist, nicht als Höchstmaß. Wie hoch der Gewinn eines kommunalen Unternehmens sein darf und in welcher Höhe er an die beteiligten Gemeinden ausgeschüttet werden darf, sei nicht geregelt, teilte das südbadische Regierungspräsidium mit.

Die Festlegung des Gaspreises sei gemäß Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach »billigem Ermessen« zu treffen. Dies zu überprüfen sei jedoch Aufgabe der zivilen Gerichte. Aus kommunalrechtlicher Sicht will das Regierungspräsidium nicht gegen den ZVB einschreiten.

Damit ist Hans-Jörg Knäpple nicht einverstanden, er beschwerte sich beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium über die »rechtswidrige Preispolitik« des ZVB.

Wie der Bad Dürrheimer Anwalt mitteilte, hat der Referatsleiter Energie/Kartelle im Wirtschaftsministerium, Thomas Freiherr von Fritsch, ihm gegenüber am Telefon erklärt, die Grenze zum Rechtsmissbrauch werde bei einer Verzinsung des Anlagenkapitals von zehn Prozent überschritten.

Da Knäpple ausgerechnet hat, dass die Eigenkapitalverzinsung beim ZVB im vergangenen Jahr 26 Prozent betrug und im vorvergangenen Jahr 39,4 Prozent, sieht er gute Chancen für ein kartellrechtliches Verfahren. Nun hat Hans-Jörg Knäpple zur Vorbereitung seines weiteren Vorgehens Akteneinsicht beim Regierungspräsidium beantragt.

ZVB-Geschäftsführer Ulrich Köngeter sieht in dem Brief aus Freiburg eine Bestätigung der Linie des Zweckverbandes. Der Gasmarkt sei ein Wettbewerbsmarkt, »die Kunden können auch zu einem anderen Anbieter wechseln«, so Köngeter.

Der ZVB-Geschäftsführer verwies auf die aktuelle Erhebung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, das die Haushaltskundenpreise von 108 Gasversorgungsunternehmen verglichen hat, hier lagen bei einem angenommenen Gasverbrauch von 20000 Kilowattstunden im Jahr ZVB und SVS auf Platz 31, also im günstigeren Drittel.(hje)