suedkurier.de - 03.08.2006
Gaspreis vergleichbar

Verbraucher sollen sich an Tabellen orientieren können

Stuttgart

Stuttgart (dpa) Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium will künftig für das ganze Land eine Gaspreistabelle erstellen. Damit könnten sich die Bürger genau orientieren, was die einzelnen Gasversorger für Preise verlangten, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Stuttgart. Die Tabelle soll alle zwei Monate fortgeschrieben werden.

Das Ministerium reagierte damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG), das eine genaue Prüfung des Gaspreismarktes im Land durch das Wirtschaftsministerium als gerechtfertigt bezeichnet hatte.

"Die Entscheidung des Gerichts stärkt uns den Rücken", sagte der Sprecher. Das Gericht hatte mitgeteilt, dass ein Schutzantrag der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd zurückgewiesen wurde. Das Ministerium als Landeskartellbehörde wollte von einer Vielzahl von Stadtwerken im Land wissen, welche Boni, Rabatte und Werbekostenbeihilfen den Stadtwerken von ihren Gaslieferanten gewährt werden. Dagegen hatten die Stadtwerke von Schwäbisch Gmünd geklagt.

Das Ministerium hatte im April die 106 Gasversorger im Land zu einem "Langzeit-Preisvergleich" aufgefordert. Ministeriums-Sprecher Thomas Schwara schloss nicht aus, dass sein Haus bei Vorliegen aller Daten auch Missbrauchsverfahren aufnehmen werde.

Die beschwerdeführenden Stadtwerke hielten das Auskunftsverlangen für unrechtmäßig, weil die geforderten Angaben Geschäftsgeheimnisse ihrer Lieferanten darstellten. Die Stadtwerke erklärten, dass die Abfrage insgesamt ein unverhältnismäßiger, nicht erforderlicher Eingriff sei.

In der Vorabentscheidung über die Zurückweisung erklärt der Kartellsenat des OLG, dass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsverfügung des Wirtschaftsministeriums nicht bestünden. Weiter heißt es in der Entscheidung des Gerichts: "Die Untersuchung des Gaspreismarktes ist gerechtfertigt, weil die trotz derselben Vorlieferanten und trotz gleicher Strukturmerkmale bestehenden beachtlichen Preisunterschiede vermuten ließen, dass der Wettbewerb im Tarifkundenbereich der Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht sein könnte."

 
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