suedkurier.de - 02.02.2006
Gaspreis-Streit geht nun doch vor den Bundesgerichtshof

Gaspreis-Streit geht nun doch vor den Bundesgerichtshof

Stuttgart (dpa) - Der Gaspreis-Streit zwischen der Heilbronner Versorgungs-GmbH (HVG) und dem pensionierten Richter Klaus von Waldeyer-Hartz wird nach Informationen der «Stuttgarter Zeitung» nun doch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Entgegen seiner spontanen Reaktion direkt nach der Niederlage vor dem Landgericht Heilbronn vor zwei Wochen, wo von Waldeyer-Hartz seinen Rückzug aus der Protestbewegung der Gaskunden ankündigte, will der «Gaspreisrebell» nun doch Revision gegen das Urteil einlegen. Das sagte der Heilbronner Rechtsanwalt Klaus Reinhardt dem Blatt.

Das Landgericht Heilbronn hatte am 19. Januar entschieden, dass die HVG ihre Preise seit Herbst 2004 zu Recht um 25 Prozent angehoben hatte. Allerdings billigte die 6. Zivilkammer in ihrem Urteil privaten Haushalten das Recht zu, gegen steigende Gaspreise vor Zivilgerichte zu ziehen und die Bezahlung des geforderten Mehrbetrags auch vorläufig zu verweigern. Diese Möglichkeit nutzen momentan zahlreiche Gaskunden in Deutschland. Unter anderem ist in Heilbronn ­ ebenfalls von Waldeyer-Hartz initiiert ­ noch eine Sammelklage gegen die HVG anhängig. Sie werde wohl nicht vor Anfang April verhandelt werden, sagte Reinhard. Noch nicht eingereicht sei hingegen bisher die Klage von gut 150 Stuttgarter Gaskunden.

 
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