suedkurier.de - 01.08.2006
Stadtwerk muss Einblick geben

Karlsruhe

Karlsruhe (dpa) Auch Stadtwerke müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ihre Preiskalkulation für Gas offenlegen. Damit hat nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher erstmals ein Oberlandesgericht in einem Urteil zur Kontrolle der Angemessenheit (Billigkeitskontrolle) der Gaspreise über die Darlegungs- und Beweispflicht entschieden. Das letzte Wort in diesem Rechtsstreit dürfte nun beim Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) liegen. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006). Die OLG-Richter folgten nicht der Argumentation des Gasversorgers, seine Preise lägen unter dem Durchschnitt. Schließlich sei es denkbar, "dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprechen". Im behandelten Fall sei der Vertrag mit der Beklagten einseitig von den Stadtwerken festgelegt worden, hieß es. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Berliner Energiedienstleistungsunternehmen seine Gasrechnung unter Berufung auf die so genannte Billigkeitseinrede (Paragraf 315 BGB) anteilig um einen Betrag von rund 26000 Euro gekürzt. Die Stadtwerke Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) hatten daraufhin vergeblich versucht, den Kürzungsbetrag wieder einzuklagen.

Gas-Urteil
 
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