Gasstreit: Gericht stützt Kunden

Sammelklage: Verbraucher erringen Zwischenerfolg. Hamburger Kammer fordert von E.on Hanse Offenlegung der Kalkulation für gesamten Preis.

Von Beate Kranz

Hamburg -

Die Verbraucher sind mit ihrer Sammelklage gegen die Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse offenbar auf gutem Weg. Das Landgericht Hamburg bestätigte jetzt in einem Hinweisbeschluß (301 O 32/05) in mehreren Punkten die Rechtsauffassung der 54 Kläger. Es forderte den Energieversorger E.on Hanse erneut auf, seine Kosten- und Gewinnkalkulation offenzulegen, "und dies so, daß diese für die Prozeßgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar ist".

Die Kammer stellte in ihrem Beschluß klar, daß nicht nur die Preiserhöhung selbst, sondern der gesamte Gaspreis für die Prüfung der Angemessenheit (juristisch: Billigkeit) auf dem Prüfstand stehe. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verbraucher, deren Klage von der Hamburger Verbraucherzentrale koordiniert und unterstützt wird. So sind nach Ansicht der Verbraucher nicht nur die höheren Gasbezugspreise entscheidend für die Höhe des Preises, sondern auch Einsparungen, die E.on Hanse zum Beispiel durch geringere Lohnkosten erziele.

Zugleich widersprach das Gericht der Auffassung von E.on Hanse, wonach die "Marktüblichkeit der Preise" ein Maßstab für die Billigkeitsprüfung sei. Vielmehr scheide die Marktüblichkeit als maßgebliches Kriterium aus, weil es im Gasmarkt derzeit an einem Wettbewerb fehle, heißt es in dem Beschluß.

Auch wenn der Hinweisbeschluß des Landgerichts noch keine Entscheidung in der Sache ist, sehen sich die Verbraucher in ihrer Auffassung bestätigt. "Diese Aussagen des Gerichts sind ein weiterer Zwischenschritt zum Prozeßerfolg für die Gaskunden", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. E.on Hanse habe jetzt vier Wochen Zeit, sich zu dem Beschluß zu äußern. "Wir prüfen den Inhalt des Beschlusses und können bis dahin keine Stellungnahmen abgeben", sagte ein E.on Hanse-Sprecher.

E.on Hanse hatte seit Oktober 2004 innerhalb von 15 Monaten vier Mal die Preise im "Tarif KlassikGas" angehoben. Dies entsprach einem Anstieg des Arbeitspreises um 46,43 Prozent und des Grundpreises um 15,83 Prozent. Betroffen sind davon rund 500 000 Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Auch in Bremen wies jetzt eine Richterin am Landgericht auf Klage von 59 Gaskunden die Preiserhöhungen der dortigen Gaswerke als unwirksam zurück.

erschienen am 15. April 2006