Gasstreit: Gericht stützt Kunden
Sammelklage: Verbraucher erringen Zwischenerfolg. Hamburger
Kammer fordert von E.on Hanse Offenlegung der Kalkulation für
gesamten Preis.
Von Beate Kranz
Hamburg -
Die Verbraucher sind mit ihrer Sammelklage gegen die
Gaspreiserhöhungen von E.on Hanse offenbar auf gutem Weg. Das
Landgericht Hamburg bestätigte jetzt in einem Hinweisbeschluß (301 O
32/05) in mehreren Punkten die Rechtsauffassung der 54 Kläger. Es
forderte den Energieversorger E.on Hanse erneut auf, seine Kosten-
und Gewinnkalkulation offenzulegen, "und dies so, daß diese für die
Prozeßgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar
ist".
Die Kammer stellte in ihrem Beschluß klar, daß nicht nur die
Preiserhöhung selbst, sondern der gesamte Gaspreis für die Prüfung
der Angemessenheit (juristisch: Billigkeit) auf dem Prüfstand stehe.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Verbraucher, deren
Klage von der Hamburger Verbraucherzentrale koordiniert und
unterstützt wird. So sind nach Ansicht der Verbraucher nicht nur die
höheren Gasbezugspreise entscheidend für die Höhe des Preises,
sondern auch Einsparungen, die E.on Hanse zum Beispiel durch
geringere Lohnkosten erziele.
Zugleich widersprach das Gericht der Auffassung von E.on Hanse,
wonach die "Marktüblichkeit der Preise" ein Maßstab für die
Billigkeitsprüfung sei. Vielmehr scheide die Marktüblichkeit als
maßgebliches Kriterium aus, weil es im Gasmarkt derzeit an einem
Wettbewerb fehle, heißt es in dem Beschluß.
Auch wenn der Hinweisbeschluß des Landgerichts noch keine
Entscheidung in der Sache ist, sehen sich die Verbraucher in ihrer
Auffassung bestätigt. "Diese Aussagen des Gerichts sind ein weiterer
Zwischenschritt zum Prozeßerfolg für die Gaskunden", sagte Günter
Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. E.on Hanse
habe jetzt vier Wochen Zeit, sich zu dem Beschluß zu äußern. "Wir
prüfen den Inhalt des Beschlusses und können bis dahin keine
Stellungnahmen abgeben", sagte ein E.on Hanse-Sprecher.
E.on Hanse hatte seit Oktober 2004 innerhalb von 15 Monaten vier
Mal die Preise im "Tarif KlassikGas" angehoben. Dies entsprach einem
Anstieg des Arbeitspreises um 46,43 Prozent und des Grundpreises um
15,83 Prozent. Betroffen sind davon rund 500 000 Kunden in Hamburg,
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Auch in Bremen wies jetzt eine Richterin am Landgericht auf Klage
von 59 Gaskunden die Preiserhöhungen der dortigen Gaswerke als
unwirksam zurück.
erschienen am 15. April 2006
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