Post vom Anwalt für »Gasrebellen«

Ums Gas lässt sich trefflich streiten, genauer: um den Preis. Das gilt nicht nur für Russland und seine Nachbarn, die hin und wieder für kurze Zeit den Hahn abdrehen, sondern ebenso für regionale »Gaspreisrebellen« und die Stadtwerke Villingen-Schwenningen. SVS-Chef Köngeter legt jetzt in einem Fall harte Bandagen an. VON RALF TRAUTWEIN VILLINGEN-SCHWENNINGEN/DONAUESCHINGEN So hat ein Donaueschinger Kunde des Zweckverbands Gasfernversorgung Baar (ZVB), über den Gas aus Villingen-Schwenningen in mehrere Baar-Gemeinden geliefert wird, jetzt Post vom Rechtsanwalt erhalten. Der ZVB-Jurist hat den Donaueschinger Gaspreis-Kritiker aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit sollte er sich dazu verpflichten, kritische Äußerungen, die der Zweckverband als »nachweislich falsch« bezeichnet und daher nicht tolerieren mag, nicht öffentlich zu wiederholen.

Würde der Donaueschinger diese Auflage akzeptieren und später dagegen verstoßen, müsste er zahlen: in diesem Fall 3000 Euro »Vertragsstrafe«. Außerdem fordert der Zweckverband für das Schreiben etwas über 1000 Euro Anwaltshonorar.

Johannes Schwarz, so heißt der Mann, denkt aber gar nicht dran, sich zur Unterlassung zu verpflichten oder auch nur einen Cent zu bezahlen. Sein Namenszug, das steht für ihn fest, kommt nie unter das anwaltliche Papier. Er habe es bereits einer »rechtlichen Prüfung« unterziehen lassen und bleibe gelassen. »Ich lasse mich nicht mundtot machen«, sagt Schwarz, der zum Forum »Gaspreis runter« zählt (wir berichteten).

Der ZVB-Anwalt argumentiert, dass Schwarz dem Zweckverband , und damit auch den Stadtwerken , durch »systematische Fehlinformation schweren Schaden« zufüge. Er bezieht sich dabei auf ein Rechenexempel zum Gaspreis, das Schwarz in einer Veröffentlichung aufgemacht hat, und das von ZVB-Seite als unrichtig qualifiziert wird.

Johannes Schwarz zeigt sich streitlustig. Nein, er sei überhaupt nicht beeindruckt, versicherte er gestern gegenüber der NECKARQUELLE. »Anscheinend liegen die Nerven beim Geschäftsführer des ZVB, Herrn Köngeter, und den beteiligten Bürgermeistern aufgrund des anhaltenden Widerstands blank«, stichelt er. Und weiter: »Versucht nun der ZVB seine Gegner durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen zum Schweigen zu bringen, weil sie ihn und die beteiligten Gemeinden bei der ungestörten Gewinnmaximierung stören? , Die Mitglieder des Forums 'Gaspreis runter' werden sich keinen Maulkorb umhängen lassen.«

»Es geht uns keineswegs darum, die Gaspreisgegner mundtot zu machen«, kontert Ulrich Köngeter, Geschäftsführer des ZVB und der Stadtwerke VS. »Wir kennen die Gaspreisinitiative und deren Argumentation. Der aktuelle Fall bezieht sich jedoch rein auf einen Leserbrief des Herrn Schwarz, dessen fehlerhafte Inhalte er allein zu vertreten hat. Das Gaspreisforum hat aus unserer Sicht damit nichts zu tun.«

Köngeter fürchtet als Gasversorger Imageschaden zu nehmen: »Wir können es nicht akzeptieren, wenn Sachverhalte definitiv und nachweislich falsch dargestellt werden oder mit falschen Zahlen gerechnet wird und somit in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entsteht.« Den juristischen Weg hält Köngeter für den richtigen, gerade, nachdem Johannes Schwarz auf eine frühere Aufforderung, seine kritische Äußerung richtig zu stellen, nicht reagiert hatte. Juristisch vorzugehen sei in solchen Fällen in der Wirtschaft durchaus üblich.