Stellungnahme des FORUM Gaspreis runter
zum neuerlichen Schreiben des Stadtwerke-Geschäftsführers
vom 22. März 2006
an diejenigen SVS- und ZVB-Kunden,
die mindestens auf eine der beiden letzten Preiserhöhungen
beim Gas mit Widerspruch reagiert haben.
Wenn Herr Köngeter die Auffassung vertritt, der Versorger müsse
keine komplette Kalkulation offen legen, dann hält das Forum
konsequent dagegen. Denn wer als Energieversorger neben dem
Bezug von Gas dieses auch zusätzlich selbst erzeugt, kann seine
Preisanpassungen nicht länger nur mit gestiegenen Bezugskosten
beim Vorlieferanten begründen. Er muss vielmehr seine
Gestehungskosten insgesamt offen legen.
Wenn die SVS dem Januar-Urteil aus Heilbronn hohe Bedeutung
zumisst, wogegen Berufung beim BGH eingelegt wurde, ist eben
diese Rechtsauffassung für VS und die Baar nicht 1:1
übertragbar.
Deshalb ist von der SVS eine komplette Offenlegung der
Kalkulation zu fordern. Und zwar in der Weise, dass zweifelsfrei
klar und deutlich wird, wie insbesondere Gas einmal mit und dann
auch ohne die jährlichen Millionen-Verluste durch die Bäder GmbH
verkauft werden könnte..
Eine kalkulatorische Fragestellung über die Gemeindeordnung, die
auch im noch offenen Klageverfahren einer SVS-Kundin gegen die
Stadtwerke eine wesentliche Rolle spielen dürfte.
Betrachtet man ausschließlich die ständig erhöhten Bezugskosten,
ergibt sich ebenfalls eine Unbilligkeit in den Preisanpassungen
der SVS und des ZVB. So betrug seit Januar 2004 bis
einschließlich Januar 2006 die Steigerungen bei den
Importpreisen 0,80 Cent je Kilowattstunde. Im selben Zeitraum
erhöhten die SVS und der ZVB ihre Preise um insgesamt 1,29 Cent
je Kilowattstunde.
Und dabei waren im Januar die Importpreise bereits wieder
rückläufig. Dennoch erhöhten die SVS und der ZVB die Preise zum
1. Januar 2006 um weitere 0,60 Cent je Kilowattstunde.
Eine Tatsache, die die Verbraucher in den strengen Wintermonaten
Januar bis März bereits in ungerechtfertigter Weise belasteten
und die Versorger sich gleichzeitig ungerechtfertigt
bereicherten.
Für den Zeitraum Januar 1997 bis Januar 2006 entstand bei SVS
und der ZVB auf diese Weise eine unbillige Preisanpassungen von
insgesamt 1,50 Cent je Kilowattstunde.
Und auch wenn die SVS bei allen Darstellungen auf ein Testat
einer geschäftlich abhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
verweist, ist gerade ein solch "gefälliger Persilschein" in
einem Klageverfahren in Hamburg gegen Eon Hanse vom Gericht
nicht anerkannt worden.
Das Wikom-Testat, das lediglich auf vorgelegten Briefen basiert,
kann somit als Pseudo-Beweismittel kaum die Vorwürfe an die SVS
samt deren "Steuersparmodell Bäder GmbH" entlasten.
Und auch die im neuerlichen Köngeter-Brief zitierte Aussage des
Wirtschaftsministerium (WM) bezieht sich auf einen Zeitraum 1.
Januar bis April 2006.
Doch kann GF Köngeter das WM nur deshalb zitieren, weil das WM
für den 1. April eine Preisanpassung von 0,3 Cent je
Kilowattstunde prognostiziert hat. Aktuell ist die Situation
jedoch von sinkenden Gaspreisen gekennzeichnet.
Demnach lag das WM lag mit seiner Prognose Ende 2005 offenbar
falsch, die zudem von der Realität eingeholt wurde. Solchen
behördlichen Aussagen wird man vor Gericht kaum große Bedeutung
beimessen.
Und wenn schließlich Herr Köngeter am 17. Februar noch in der
Presse vollmundig betont, die Kunden könnten Ende April
kündigen, was er als Freund des Wettbewerbs gar befürworte, dann
macht er jetzt einen Rückzieher erster Güte. Denn nur die
"Kochgaskunden" mit ihrem Tarif Gas allgemein haben ein
Kündigungsrecht.
Bleibt für das FORUM und alle Mitstreiter: Wir sollten uns
gemeinsam auf den 1. Oktober vorbereiten.
Schnell können sich 1000 potentielle Kunden finden, um
interessante Energie-Pakete zu erhalten, in denen Gas und Strom
als Energie-Paket aus neuer Hand bezogen werden - ohne dass der
Lieferant den Verlust von drei Millionen Hallenbad am Bein hat.
Das FORUM hat zum Schluss noch einen Hinwies für alle ZVB-
Kunden. Zur Zeit wird anwaltlich geprüft, inwieweit der ZVB
gegen das kommunale Eigenwirtschaftsgesetz verstoßen hat.
Spricht doch dieses Recht lediglich von einer angemessenen
Verzinsung des Eigenkapitals von vier bis fünf Prozent. Dem ZVB
flossen dagegen für 2004 bekanntlich 45,1 Prozent zu. Wenn dies
nun als ungerechtfertigte Bereicherung für die Anteilseigener
des ZVB anzusehen ist, soll das Urteil aus einer Sammelklage zum
endgültigen Korrektiv werden.