Stellungnahme des FORUM Gaspreis runter zum neuerlichen Schreiben des Stadtwerke-Geschäftsführers



vom 22. März 2006 an diejenigen SVS- und ZVB-Kunden, die mindestens auf eine der beiden letzten Preiserhöhungen beim Gas mit Widerspruch reagiert haben.

Wenn Herr Köngeter die Auffassung vertritt, der Versorger müsse keine komplette Kalkulation offen legen, dann hält das Forum konsequent dagegen. Denn wer als Energieversorger neben dem Bezug von Gas dieses auch zusätzlich selbst erzeugt, kann seine Preisanpassungen nicht länger nur mit gestiegenen Bezugskosten beim Vorlieferanten begründen. Er muss vielmehr seine Gestehungskosten insgesamt offen legen.

Wenn die SVS dem Januar-Urteil aus Heilbronn hohe Bedeutung zumisst, wogegen Berufung beim BGH eingelegt wurde, ist eben diese Rechtsauffassung für VS und die Baar nicht 1:1 übertragbar.

Deshalb ist von der SVS eine komplette Offenlegung der Kalkulation zu fordern. Und zwar in der Weise, dass zweifelsfrei klar und deutlich wird, wie insbesondere Gas einmal mit und dann auch ohne die jährlichen Millionen-Verluste durch die Bäder GmbH verkauft werden könnte..

Eine kalkulatorische Fragestellung über die Gemeindeordnung, die auch im noch offenen Klageverfahren einer SVS-Kundin gegen die Stadtwerke eine wesentliche Rolle spielen dürfte.

Betrachtet man ausschließlich die ständig erhöhten Bezugskosten, ergibt sich ebenfalls eine Unbilligkeit in den Preisanpassungen der SVS und des ZVB. So betrug seit Januar 2004 bis einschließlich Januar 2006 die Steigerungen bei den Importpreisen 0,80 Cent je Kilowattstunde. Im selben Zeitraum erhöhten die SVS und der ZVB ihre Preise um insgesamt 1,29 Cent je Kilowattstunde.

Und dabei waren im Januar die Importpreise bereits wieder rückläufig. Dennoch erhöhten die SVS und der ZVB die Preise zum 1. Januar 2006 um weitere 0,60 Cent je Kilowattstunde.

Eine Tatsache, die die Verbraucher in den strengen Wintermonaten Januar bis März bereits in ungerechtfertigter Weise belasteten und die Versorger sich gleichzeitig ungerechtfertigt bereicherten.

Für den Zeitraum Januar 1997 bis Januar 2006 entstand bei SVS und der ZVB auf diese Weise eine unbillige Preisanpassungen von insgesamt 1,50 Cent je Kilowattstunde.

Und auch wenn die SVS bei allen Darstellungen auf ein Testat einer geschäftlich abhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verweist, ist gerade ein solch "gefälliger Persilschein" in einem Klageverfahren in Hamburg gegen Eon Hanse vom Gericht nicht anerkannt worden.

Das Wikom-Testat, das lediglich auf vorgelegten Briefen basiert, kann somit als Pseudo-Beweismittel kaum die Vorwürfe an die SVS samt deren "Steuersparmodell Bäder GmbH" entlasten.

Und auch die im neuerlichen Köngeter-Brief zitierte Aussage des Wirtschaftsministerium (WM) bezieht sich auf einen Zeitraum 1. Januar bis April 2006.

Doch kann GF Köngeter das WM nur deshalb zitieren, weil das WM für den 1. April eine Preisanpassung von 0,3 Cent je Kilowattstunde prognostiziert hat. Aktuell ist die Situation jedoch von sinkenden Gaspreisen gekennzeichnet.

Demnach lag das WM lag mit seiner Prognose Ende 2005 offenbar falsch, die zudem von der Realität eingeholt wurde. Solchen behördlichen Aussagen wird man vor Gericht kaum große Bedeutung beimessen.

Und wenn schließlich Herr Köngeter am 17. Februar noch in der Presse vollmundig betont, die Kunden könnten Ende April kündigen, was er als Freund des Wettbewerbs gar befürworte, dann macht er jetzt einen Rückzieher erster Güte. Denn nur die "Kochgaskunden" mit ihrem Tarif Gas allgemein haben ein Kündigungsrecht.

Bleibt für das FORUM und alle Mitstreiter: Wir sollten uns gemeinsam auf den 1. Oktober vorbereiten.

Schnell können sich 1000 potentielle Kunden finden, um interessante Energie-Pakete zu erhalten, in denen Gas und Strom als Energie-Paket aus neuer Hand bezogen werden - ohne dass der Lieferant den Verlust von drei Millionen Hallenbad am Bein hat.

Das FORUM hat zum Schluss noch einen Hinwies für alle ZVB- Kunden. Zur Zeit wird anwaltlich geprüft, inwieweit der ZVB gegen das kommunale Eigenwirtschaftsgesetz verstoßen hat.

Spricht doch dieses Recht lediglich von einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals von vier bis fünf Prozent. Dem ZVB flossen dagegen für 2004 bekanntlich 45,1 Prozent zu. Wenn dies nun als ungerechtfertigte Bereicherung für die Anteilseigener des ZVB anzusehen ist, soll das Urteil aus einer Sammelklage zum endgültigen Korrektiv werden.