Empfhelungen vom Forum Gaspreis runter zum Jahreswechsel

Während die großen Gasversorger EON und GasAG die Gasprei-se zum 01. Januar senken oder höchstens um die 3% Umsatz-steuer anheben, erhöhen der Zweckverband Gasfernversorung Baar und die Stadtwerke Villingen-Schwenningen ihre Arbeits-preise erneut um 0,13 Cent je Kilowattstunde. Ölkunden bezahlen für 3000 Liter Heizöl ab 01. Januar 2007 1680,00 Euro, während die vergleichbare Gasmenge beim ZVB und der SVS 1980,00 Euro im Tarif Bestpreis Stufe 1 kosten wird.

Die Haushaltskunden des ZVB erhalten in den kommenden Tagen die Jahresendabrechnung für das Jahr 2006.

Jahresendabrechnung

Angeforderte Nachzahlung nicht leisten! Solange die Billigkeit der Gaspreise gerichtlich nicht festgestellt wurde, sind die Beträge auf der Jahresendabrechnung nicht fällig. Nachzahlungen sind nicht zu leisten.

Abschlagszahlungen: Lediglich die gekürzten elf Abschlagszahlungen sind ab Februar zu leisten, d.h. im Januar muss die Abschlagszahlung nicht be-zahlt werden.

Zuviel vorausbezahlt trotz gekürztem Abschlag? Übersteigen die geleisteten Abschläge den Rechnungsbetrag, sollte die Forderung schriftlich gegenüber dem Versorger gel-tend gemacht werden. Kürzen Sie den monatlichen Abschlag für 2007 entsprechend ihres verringerten Verbrauchs.

Excel-Tabelle: In der Rubrik Beratung auf der Seite www.vsbd-gaspreis.de stellt das Forum eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Mit dieser kann die Jahresendabrechnung und der gekürzte Abschlagsbe-ßtrag unter Verwendung der alten Preisen ermittelt werden. Ein Antwortschreiben, welches sich auf die Jahresabrechnung bezieht ist auf der Forum-Homepage zu finden.

Nach Erhalt der Jahresabrechnung nachträglich Widerspruch einlegen? Gaskunden können jederzeit auch gegen die vergangenen Preiserhöhungen Widerspruch einlegen. Legen die Kunden Wi-derspruch ein, nachdem die Jahresendabrechung zugestellt wurde, ist eine angeforderte Nachzahlung nicht mehr fällig. Widerspruch nur mit dem aktuellen Musterbrief Kunden, die Widerspruch einlegen wollen, sollten den aktuellen Musterbrief der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ver-wenden. Dieser bezieht sich nicht nur auf die einzelne Preiser-höhung, sondern darüber hinausgehend auch auf die Höhe des Gaspreises insgesamt.

Der Musterbrief ist auf der Homepage www.vsbd-gaspreis oder unter www.vz-bw.de zu finden.

Zählerstand: Der Zählerstand ist wegen der anstehenden Preiserhöhung zum 01. Januar 2006 zum 31.12.2006 abzulesen und dem Versorger zu melden. WEB.DE Suche Kopieren